Schacht KONRAD
Die Position des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Kreisgruppe Salzgitter zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland im stillgelegten Eisenerz-Bergwerk "Schacht KONRAD".
Seit Jahrzehnten wird um zwei Standorte in Niedersachsen gerungen: KONRAD in Salzgitter sowie GORLEBEN. Im Frühjahr 2006 erlaubte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, die frühere Eisenerzgrube Schacht KONRAD, als Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Müll zu nutzen. Die fehlende Langzeitsicherheit des Schachtes wurde in dem Urteil ausgeklammert. Darüber hinaus wurde den Klägern keine Revisionsmöglichkeit gegen das Urteil eingeräumt.
Die Einlagerung von 303.000 m³ „nicht nennenswert Wärme entwickelnde Abfälle“ (leicht- und mittelradioaktiver Abfälle) ist genehmigt. Auf nationaler Ebene sind alle Rechtsmittel gegen den Betrieb des Endlagers ausgeschöpft. Die Einlagerung soll voraussichtlich 2014 beginnen. Nach dem derzeitigen Stand darf also nur schwach- und mittelradioaktiver Abfall eingelagert werden.
Die Nutzung der Kapazitäten von Schacht KONRAD ist außerdem seit Jahren vollständig für die Aufnahme von Abfällen aus deutschen Zwischenlagern verplant. Nach den bisherigen Kenntnissen über das Inventar enthält der Abfall in der ASSE außerdem Stoffe, die nicht dokumentiert und/oder für die KONRAD nicht zugelassen ist.
Der BUND hält seine fachlichen Zweifel aufrecht, dass es sich um ein Endlager handelt, bei dem die Langzeitsicherheit gewährleistet werden kann. Die Zweifel des BUND werden dadurch verstärkt, dass kein bundesweiter Standortvergleich unter Heranziehung wissenschaftlicher Kriterien vorgenommen, und lediglich auf ein "günstiges" vorhandenes Bergwerk zurückgegriffen wurde.
Der BUND bekräftigt daher, dass Schacht KONRAD als Option für die Lagerung von zurückgeholtem atomaren Abfall aus der ASSE nicht in Frage kommt.
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