Presseinformation
des BUND Salzgitter zum Urteil des Bundesverwaltungsgrichtes zu Schacht Konrad "Schacht Konrad darf kein Endlager werden"
Salzgitter, 04.04.2007
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht eine Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad durch sein Urteil jetzt möglich gemacht hat, lehnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das Endlager weiterhin ab. „Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht die Langzeitsicherheit von Schacht Konrad geprüft worden, wie es dringend erforderlich gewesen wäre“, so Thomas Ohlendorf vom BUND Salzgitter, „es wurde die Revision gegen die Genehmigung von Schacht Konrad als Endlager für nicht hitzeentwickelnden Atommüll abgelehnt.“ In dem Verfahren des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aus dem Februar 2006 wurde den heutigen und künftigen Generationen kein „Nachweltschutz“ seitens der Vertreterin der Landesregierung eingeräumt. Es gab auch keinen Widerspruch oder Ergänzung des Gerichts. Diese Meinung wurde nun von Bundesverwaltungsgericht so bestätigt. Zu Recht wird nun des Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die Atomexpertin und Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen, Renate Backhaus, fordert auch weiterhin, das ehemalige Eisenerzbergwerk nicht zu einem Endlager für Atommüll auszubauen: „Schacht Konrad ist ohne klare wissenschaftliche Kriterien und ohne einen Vergleich mit anderen Standorten genehmigt worden. Die Langzeitsicherheit ist nach wie vor ungeklärt. Eine Inbetriebnahme von Schacht Konrad würde außerdem den Kriterien von Umweltminister Gabriel zur Suche nach einem einzigen Atommüllendlager für alle Arten von Atommüll in Deutschland widersprechen. Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Sicherheit muss in jedem Fall bei der Atommülllagerung Vorrang haben."
für den BUND Salzgitter
Thomas Ohlendorf
1. Vorsitzender