Leserbrief

des BUND Salzgitter zum Bericht vom 27.02.2007 "Ortsrat West gegen Herbizid-Einsatz"

Salzgitter, 27.02.2007

Der Ortsrat West hat mit seiner Entscheidung, keine Herbizide zur Beseitigung von Wildkräutern einzusetzen, aus Sicht des BUND eine beispielhafte und zukunftsweisende Entscheidung getroffen.
Die Argumente, die zur Ablehnung des Einsatzes geführt haben, sind richtig. Mit dem Verzicht auf Herbizide wird vorbeugend Boden- und Wasserschutz betrieben. Der Einsatz von Herbiziden ist unter dem Eindruck der Verunreinigung von Teilen des Trinkwassers im November 2005 für Salzgitter abzulehnen, auch wenn der Störfall eine andere Ursache hatte. Die Aufgabe unserer Generation ist es, die vorhandenen Ressourcen Luft, Boden und Wasser – besonders das Grundwasser als wichtigstes Gut – für die folgenden Generationen zu schützen und sauber zu halten. Mit der Verwendung von Herbiziden wird das Gegenteil erreicht.

Wir glauben nicht, dass durch die Argumentation gegen das spezielle Herbizid „Roundup“ ein Schreckensszenario aufgebaut wird. Herbizide sind in ihrer Gesamtheit gefährlich und giftig. Das Herbizid „Roundup“ gehört in die Kategorie der Totalherbizide. Allein ein Blick in das Sicherheitsdatenblatt von „Roundup Ultra“ zeigt die Gefährlichkeit des Stoffes und dass die Ablehnung gerechtfertigt ist.
Auch die Behauptung, dass das Herbizid nach „kurzer Zeit“ nicht mehr nachweisbar sei, kann so nicht aufrechterhalten werden. Es hat negative Auswirkungen auf die Bodenfauna. Nach Untersuchungen aus den USA und Dänemark wird der Roundup-Wirkstoff Glyphosat für den Rückgang von Amphibien verantwortlich gemacht und es wurde festgestellt, dass auch der sachgemäße Einsatz von Herbiziden mit Glyphosat Grundwasser kontaminiert. Der gemessene Wert entsprach dem fünffachen des zulässigen Wertes in der Trinkwasserverordnung.

Der BUND hält die Entscheidung des Ortsrates West im Sinne einer nachhaltigen Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in unserer Stadt für vorbildlich.

für den BUND Salzgitter
Thomas Ohlendorf
1. Vorsitzender